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Vor- und Nachteile eines externen Brandschutzbeauftragten
Unternehmen sollten verschiedene Faktoren abwägen, bevor sie sich für einen internen oder externen Brandschutzbeauftragten entscheiden. Welche Vorteile, aber auch Nachteile, bringt die Bestellung eines externen BSB mit sich?
Interner und externer Brandschutzbeauftragter – Definition
Es ist die Entscheidung eines jeden Unternehmens, ob es einen internen oder externen Brandschutzbeauftragen (BSB) bestellt. Der interne Brandschutzbeauftragte ist eine speziell ausgebildete Person, die vom Arbeitgeber schriftlich bestellt wird und im Unternehmen angestellt ist.
Unter einem externen Brandschutzbeauftragten ist eine vom Unternehmen unabhängige dritte Person (es kann sich auch um eine Firma handeln) zu verstehen, die vom Unternehmen zumeist auf Werkvertragsbasis beauftragt wird.
Interner und externer Brandschutzbeauftragter – Aufgaben
Die Aufgaben sind für interne und externe Brandschutzbeauftragte gleich. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt beim vorbeugenden Brandschutz, dh vor allem das Treffen von vorbeugenden Maßnahmen, um die Brandgefahr möglichst gering zu halten. Gemäß TRVB 119 zählt ua Folgendes zum Aufgabenbereich eines Brandschutzbeauftragten:
- Ausarbeitung und Umsetzung der Brandschutzordnung (inkl. Alarmplan)
- Veranlassung der Ausarbeitung von Brandschutzplänen
- Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen sowie Brandschutz-Eigenkontrollen
- Führung eines Brandschutzbuches
Externer Brandschutzbeauftragter – Vorteile
Die Vorteile eines externen BSB sind meistens zugleich die Nachteile des internen. Dazu gehören zB:
- Zeitfaktor: Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt oder vernachlässigt – interne BSB müssen nebenher ihrer Arbeit nachgehen
- Kostenersparnis: sowohl bei den jährlichen Fortbildungs- und Arbeitszeitausfallskosten als auch bei Fachliteratur und Lehrmaterialien
- Keine Konflikte mit innerbetrieblichen Führungsstrukturen
Externer Brandschutzbeauftragter – Nachteile
Allerdings können möglicherweise auch Nachteile bei der Beauftragung eines externen BSB auftreten, die sich aber zumeist lösen lassen:
- Der externe BSB kennt die Eigenheiten eines Betriebs nicht so gut wie der interne BSB
- Der externe BSB ist nicht ständig anwesend, dh es fehlt an einer direkten Ansprechperson. Lösung: 24-Stunden-Bereitschaftsdienst des BSB (nicht einzelne Person, sondern Unternehmen als BSB) und/oder Benennung eines internen Stellvertreters oder Brandschutzwart im Unternehmen
- Gehemmte Kommunikation zu den MitarbeiterInnen: Vertrauensbasis ist zu internen BSB in der Regel besser als zu externen. Lösung: fachliche und persönliche Kompetenz sowie geeignetes Auftreten des BSB um Vertrauensbasis zu schaffen
Externer Brandschutzbeauftragter – Anforderungen
Externe BSB müssen bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit als BSB alle für den betreffenden Betrieb erforderlichen Brandschutztechnikseminare und nutzungsbezogenen Seminare absolviert haben.
Externer Brandschutzbeauftragter – Haftung
Bei der Bestellung eines externen BSB kann die zivilrechtliche Haftung weitgehend „ausgelagert“ werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der externe BSB eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherungssumme für Sach- und Personenschäden nachweisen kann.
Weiters trifft alle Brandschutzbeauftragten eine strafrechtliche Haftung, die nur durch sorgfältiges Handeln vermieden werden kann.
Unternehmen sollten bei der Wahl interner oder externer BSB verschiedene Faktoren (Kosten, fachliche und persönliche Kompetenz, Haftungsfrage etc) abwiegen und dann eine Entscheidung treffen.