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WEKA (bli) | News | 18.10.2016

Wichtige Änderungen bei den TRVBs im Herbst 2016

In diesem Beitrag finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen der TRVBs im Herbst. Bezüglich der TRVB 117 wird z. B. die Frage geklärt, ob die Ausbildung zum Brandschutzwart nur 5 Jahre gültig ist und dann wiederholt werden muss.

TRVB 117 – Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung

Brandschutzwart-Ausbildung nur 5 Jahre gültig?

Der TRVB-Arbeitskreis klärt auf, dass es nicht richtig ist, dass die Gültigkeit der Brandschutzwart-Ausbildung nur 5 Jahre andauert und danach der BSW-Kurs nochmals zu besuchen ist. Er verweist hierbei auf die Punkte3.3.6, 3.3.6.1 und 5.6.1 der TRVB 117.

Darin heißt es, dass eine Fortbildung von Brandschutzwart (BSW) und Brandschutzgruppe (BSG) durch Ausbildungsinstitutionen mit Eintragung im Brandschutzpass nicht verpflichtend, sondern freiwillig ist. Nur wenn der BSW eine freiwillige Verlängerung des Brandschutzpasses durch eine Ausbildungsinstitution anstrebt, ist ein Fortbildungsseminar zu besuchen.

Link zur kompletten Anmerkung des TRVB-Arbeitskreises

TRVB 110 – Brandschutz in Kabel- und Installationsschächten

Druckfehlerberichtigung

Im Bild 4 wurde ein Fehler entdeckt. Das PDF wird aktualisiert. Das korrigierte Bild steht Ihnen hier zur Verfügung: Link zu korrigiertem Bild

TRVB 134 – Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Die Überarbeitung ist fertig und der Entwurf steht bis zum 18.11.2016 zur Stellungnahme zur Verfügung: Link zum Entwurf

TRVB 114 – Anschaltebedingungen automatischer Brandmeldeanlagen an die öffentlichen Feuerwehren

Änderung der Sortierhilfe Feuerwehr-Ordner

In Anhang 5 der TRVB befinden sich die Deckblätter für den Feuerwehrordner. Es gibt 2 Varianten für die Aufbewahrung der Unterlagen für die Feuerwehr:

TRVB 114, Sortierhilfe für FW-Ordner, Variante 1

TRVB 114, Sortierhilfe für FW-Ordner, Variante 2

TRVB 128 – Ortsfeste Löschwasseranlagen naß und trocken

Der Prüfungstermin für das Jahr 2017 wurde festgelegt und zwar ist das der 11.9.2017: Link zu Infos zur Prüfung gemäß TRVB 128 S

Quelle:

http://www.trvb-ak.at/