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Dokument-ID: 456370
WEKA (bli) | News | 23.08.2012
Wichtige Schutzmaßnahmen bezüglich Batterieladestationen
Batterien in Arbeitsstätten (Maschinenräumen, Werkstätten etc.) dürfen nur dann zur Ladung gebracht werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Was sind mögliche Gefahren?
Bedingungen für Batterieladestationen
- Bestimmte Lüftungsbedingungen müssen erfüllt sein: Das freie Luftvolumen entspricht mindestens dem 2,5-fachen des Luftvolumenstroms Q.
- Batterien müssen unterhalb der Gasungsspannung geladen werden.
Mögliche Gefahren
Unter anderem können bezüglich Batterieladestationen folgenden Gefahren auftreten:
- Hohe Kurzschlussströme können bei Störungen in der Anlage, aber auch durch menschliches Fehlverhalten entstehen. Sie stellen eine Gefahr für Personen, aber auch eine Brandgefahr dar.
- Explosionsgefahr durch Bildung eines Wasserstoff-Luft-Gemisches (auch Knallgas genannt). Die Gefahr der Knallgasbildung wird durch eine zu hohe Ladespannung und durch Überladen der Batterie erheblich erhöht.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Um mögliche Gefahren zu minimieren, sollten folgende allgemeine Schutzmaßnahmen getroffen werden:
- Ausreichende Be- und Entlüftung: Das verhindert das Auftreten von explosionsfähigen Gemischen
- Rauchverbot
- Verhindern von Funkenbildung
Schutzmaßnahmen für Batterieanlagen nach ÖNORM EN 50 272-2
Die ÖNORM EN 50 272-2 gilt für stationäre Batterien. Für diese gelten spezielle Sicherheitsanforderungen:
- Schutz durch Abstand: Spezielle Sicherheitsabstände sind einzuhalten (Details dazu im Fachbeitrag Batterieladestation – Betriebsbereiche)
- Schutz durch Isolierung aktiver Teile
- Schutz durch Abdeckung oder Umhüllung
- Schutz durch Hindernisse
Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie auf Brandschutz online:
Fachbeitrag Batterieladestation
Fachbeitrag Batterieladestation – Betriebsbereiche