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WEKA (red) | News | 11.12.2015

Zahlreiche geplante Neuerungen bei den TRVBs

Der TRVB Arbeitskreis hat in den letzten Wochen zahlreiche Überarbeitungs- und Ausarbeitungspläne bezüglich TRVBs kundgemacht. Einige TRVBs wurden auch aufgehoben. In diesem Beitrag finden Sie einen guten Überblick.

prTRVB 104 – Brandgefahren beim Schweißen, Schneiden, Löten und anderen Feuerarbeiten

Die Stellungnahmen wurden in die TRVB eingearbeitet.

Neu in Überarbeitung

Folgende TRVBs befinden sich gerade neu in Überarbeitung:

  • TRVB H 105/87 – Feuerstätten für feste Brennstoffe
  • TRVB S 127/11 – Sprinkleranlagen (SPA) und Erweiterte Automatische Löschhilfeanlagen (EAL)
  • TRVB S 128/12 – Ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken
  • TRVB F 134/87 – Flächen für die Feuerwehr
  • TRVB A 150/12 – Feuerwehraufzüge

Anmerkung: Die jeweilige bestehende Richtlinie gilt bis zu einer Neuausgabe.

Neu in Ausarbeitung

Folgende TRVBs werden gerade ausgearbeitet:

  • TRVB 113 – Einbau und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen
  • TRVB F 156 – Photovoltaik-Anlagen

Anmerkung: „In Ausarbeitung“ bedeutet, dass die Richtlinie noch nicht existiert. Bisher eventuell unter dieser Nummer bestehende Richtlinie anderen Inhaltes sind ungültig/wurden aufgehoben.

Aufgehoben

Folgende TRVBs werden aufgehoben

  • TRVB 107/04 – Brandschutzkonzepte
  • TRVB B 109 – Brennbare Stoffe im Bauwesen
  • TRVB S 140/84 – CO2 Löschanlagen (ersetzt durch die TRVB S 152/15)

Quelle:

TRVB-Arbeitskreis