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Dokument-ID: 799102
Zahlreiche geplante Neuerungen bei den TRVBs
Der TRVB Arbeitskreis hat in den letzten Wochen zahlreiche Überarbeitungs- und Ausarbeitungspläne bezüglich TRVBs kundgemacht. Einige TRVBs wurden auch aufgehoben. In diesem Beitrag finden Sie einen guten Überblick.
prTRVB 104 – Brandgefahren beim Schweißen, Schneiden, Löten und anderen Feuerarbeiten
Die Stellungnahmen wurden in die TRVB eingearbeitet.
Neu in Überarbeitung
Folgende TRVBs befinden sich gerade neu in Überarbeitung:
- TRVB H 105/87 – Feuerstätten für feste Brennstoffe
- TRVB S 127/11 – Sprinkleranlagen (SPA) und Erweiterte Automatische Löschhilfeanlagen (EAL)
- TRVB S 128/12 – Ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken
- TRVB F 134/87 – Flächen für die Feuerwehr
- TRVB A 150/12 – Feuerwehraufzüge
Anmerkung: Die jeweilige bestehende Richtlinie gilt bis zu einer Neuausgabe.
Neu in Ausarbeitung
Folgende TRVBs werden gerade ausgearbeitet:
- TRVB 113 – Einbau und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen
- TRVB F 156 – Photovoltaik-Anlagen
Anmerkung: „In Ausarbeitung“ bedeutet, dass die Richtlinie noch nicht existiert. Bisher eventuell unter dieser Nummer bestehende Richtlinie anderen Inhaltes sind ungültig/wurden aufgehoben.
Aufgehoben
Folgende TRVBs werden aufgehoben
- TRVB 107/04 – Brandschutzkonzepte
- TRVB B 109 – Brennbare Stoffe im Bauwesen
- TRVB S 140/84 – CO2 Löschanlagen (ersetzt durch die TRVB S 152/15)