Praxiswissen

  • Überblick: Rechtliche Grundlagen

    Zu den Rechtsgrundlagen für Batterien und Akkumulatoren gehören die Batterienverordnung, die Verordnung 1103/2010/EU – Kapazitätsangabe auf Batterien, aber auch das Abfallwirtschaftsgesetz sowie die Abfallbehandlungspflichtenverordnung.
    Stefan Brezovich - WEKA (azo) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 471490
  • Geltungsbereich der Batterienverordnung

    Die BatterienV regelt die Vorgaben für die Rücknahme beziehungsweise Sammlung der Batterien. Weiters werden Kennzeichnungsvorschriften und Recyclingeffizienzen für verschiedene Batterietypen festgelegt.
    Andreas Westermayer - WEKA (red) - Erich Rosenbach - Stefan Brezovich | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 471503
  • Verpflichtete iSd Batterienverordnung

    Für Umfang und Art der Verpflichtungen in Zusammenhang mit der BatterienV ist es unter anderem auch wesentlich, in welcher Rolle man auftritt.
    WEKA (red) - Erich Rosenbach - Stefan Brezovich | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 471520
  • Übersicht: Verpflichtungen der Batterienverordnung

    Die BatterienVO stellt eine Reihe von Verpflichtungen auf, die sich primär nach der Art der Batterie unterscheiden.
    Stefan Brezovich - WEKA (azo) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 471533
  • Stoffverbote

    Für Batterien gilt in Umsetzung der Batterienrichtlinie ein Verbot von Quecksilber und Cadmium, welche Ausnahmeregelungen hierzu bestehen, wird im Folgenden erläutert.
    Stefan Brezovich - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 471539
  • Behandlungspflichten hinsichtlich Batterien

    Die Verantwortung für die Behandlung von Batterien nach dem Stand der Technik liegt bei den Herstellern bzw bei den für sie tätigen Sammel- und Verwertungssystemen.
    Stefan Brezovich - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 472664
  • Kennzeichnungspflichten der Batterienverordnung

    Hersteller, die Batterien oder Batteriesätze in Verkehr setzen, haben diese mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen. Dieses Symbol soll verdeutlichen, dass Batterien nicht über den Restmüll zu entsorgen sind.
    Stefan Brezovich - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 472671
  • Informationspflichten der Batterienverordnung

    Hersteller haben den Letztverbrauchern von Batterien über bestimmte Bereiche Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Näheres dazu in diesem Beitrag.
    Stefan Brezovich - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 472677
  • Entnehmbarkeit von Gerätebatterien

    Die Batterien müssen von den Letztverbrauchern selbst oder von qualifizierten Fachleuten, die vom Hersteller unabhängig sind, problemlos entnommen werden können.
    Stefan Brezovich - Andreas Westermayer - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1026674
  • Teilnahmepflicht an Sammel- und Verwertungssystemen

    Für Hersteller von Geräte- und Fahrzeugbatterien besteht eine Pflicht zur Beteiligung an einem Sammel- und Verwertungssystem, hinsichtlich der Industriebatterien ist die Teilnahme freiwillig möglich.
    Stefan Brezovich - Andreas Westermayer - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 472679

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