Praxiswissen

  • Genehmigungsantrag

    Ohne entsprechenden Antrag kann weder ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren abgehalten werden noch ein diesbezüglicher Bescheid ergehen. Beispiele und wichtige Hinweise anbei.
    Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327529
  • Mündliche Verhandlung

    Eine entsprechend kundgemachte mündliche Verhandlung bietet dem Betriebsanlagenbetreiber einen wesentlichen Vorteil: Es kann grundsätzlich keine übergangene Partei geben.
    Claudia Reithmayer-Ebner - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327631
  • Nachbarstellung, Einwendungen, Parteienrechte

    Zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Betriebsanlagenbetreiber und den Interessen der Anrainer versucht die Gewerbeordnung einen Ausgleich herzustellen.
    Claudia Reithmayer-Ebner - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327718
  • Auflagen

    Wenn sich der Antragsteller nicht gebührend mit möglichen Emissionen auseinandersetzt, um die aufgrund der GewO zu berücksichtigenden Interessen bereits im Antrag ausreichend zu beachten, werden von der Behörde Auflagen vorzuschreiben sein.
    Claudia Reithmayer-Ebner - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 642925
  • Zustellung und Bescheidinhalte

    Damit ein Bescheid als solcher gilt, muss er die ihn erlassende Behörde bezeichnen, einen Bescheidadressaten, einen Spruch und den Namen der Person, die ihn im Namen der Behörde unterzeichnet hat, sowie eine Fertigung enthalten.
    Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 642927
  • Rechtsmittelverfahren

    Die Parteien des Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens haben die Option, im Rechtsmittelverfahren mögliche Rechtswidrigkeiten geltend zu machen, um eine anders lautende Bewilligung zu erhalten.
    Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 642929
  • Wirkung des Genehmigungsbescheides und Gebühren

    Für das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren fallen zahlreiche Gebühren an. Lesen Sie im Folgenden, wie sich diese zusammensetzen.
    Claudia Reithmayer-Ebner - Herwig Hauenschild | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325648
  • Nachträgliche Auflagen

    Falls die Betriebsanlage stärkere Auswirkungen aufweist, als im Genehmigungsbescheid vorgesehen war bzw bereits eingetretene Folgen von Auswirkungen der Betriebsanlage zu beseitigen sind, können seitens der Behörde Auflagen vorgeschrieben werden.
    Claudia Reithmayer-Ebner - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 642933
  • Andere Verfahrensregime

    Um dem unterschiedlichen Gefährdungspotenzial Rechnung zu tragen normiert die Gewerbeordnung für unterschiedlich gefährdende Betriebsanlagen auch unterschiedliche Verfahren.
    Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 642941
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

    Zur Frage, wann Betriebsanlagen im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO 1994 zu genehmigen sind und wie sich das vereinfachte Genehmigungsverfahren auf die Beteiligten (Antragsteller, Nachbarn etc) auswirkt.
    Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 642943

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