Dokument-ID: 785222

Vorschrift

AbgeltungsV Haushaltsverpackungen

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Ziel

idF BGBl. II Nr. 275/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2016

Ziel dieser Verordnung ist die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Haushaltsverpackungen durch die Festlegung von Gesamterfassungsquoten für die Verpflichteten gemäß § 13g Abs. 1 AWG 2002. Die Gesamterfassungsquoten sollen für alle Sammelkategorien in den nächsten Jahren stufenweise auf hohem Niveau angeglichen werden.