Dokument-ID: 026288

Vorschrift

Bauordnung für Wien (BO für Wien)

Inhaltsverzeichnis

§ 25. Einstellung des Verfahrens

idF LGBl. Nr. 25/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

Das Verfahren ist einzustellen, wenn der Antrag mit einer gemäß § 23 Abs. 1 unterstützten Erklärung zurückgezogen wird; dies gilt nicht, wenn die Umlegung auf Antrag der Gemeinde eingeleitet worden ist.

(LGBl. Nr. 25/2009)