Dokument-ID: 026319

Vorschrift

Bauordnung für Wien (BO für Wien)

Inhaltsverzeichnis

§ 52. Ermäßigungen

idF LGBl. Nr. 25/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

Bei Eckbauplätzen und Eckbaulosen mit zwei oder mehreren Fronten wird die anrechenbare Frontlänge um 25 % ermäßigt. Diese Ermäßigung erstreckt sich nur auf Fronten bis 25 m.

(LGBl. Nr. 25/2009)