Dokument-ID: 026367

Vorschrift

Bauordnung für Wien (BO für Wien)

Inhaltsverzeichnis

§ 90. Holzdecken

idF LGBl. I Nr. 24/2008 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

Werden Badezimmer, Toiletten, Waschküchen und Räume, in denen besondere Feuchtigkeit entsteht, über Holzdecken errichtet, sind diese Holzdecken in den betreffenden Bereichen gegen Feuchtigkeit so abzudichten, dass keine schädlichen Einflüsse, die ihre Tragfähigkeit gefährden, wirksam werden.

(LGBl. I Nr. 24/2008)