Dokument-ID: 680257

Vorschrift

Bauordnung für Wien (BO für Wien)

Inhaltsverzeichnis

ARTIKEL VII

idF LGBl. Nr. 11/1930 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien in Wirksamkeit.

Die Verordnungen können bereits von dem der Kundmachung des Gesetzes folgenden Tage an erlassen werden. Sie treten aber frühestens zugleich mit dem Gesetz in Kraft.