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Dokument-ID: 680254

Vorschrift

Bauordnung für Wien (BO für Wien)

Inhaltsverzeichnis

ARTIKEL Vb

idF LGBl. Nr. 11/1930 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind spätestens fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten der Techniknovelle 2007 und sodann im Abstand von höchstens fünf Jahren zu überprüfen und im Falle einer Änderung des Standes der technischen Wissenschaften anzupassen.