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Dokument-ID: 046866
1. Abschnitt
Bohrlochbergbau-Verordnung (BB-V)
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Ziele
Ziele dieser Verordnung sind
der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen,
der Schutz von fremden Sachen und
der Schutz der Umwelt, von Lagerstätten und der Oberfläche sowie die Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit nach den Grundsätzen für eine nachhaltige Entwicklung.