Dokument-ID: 037519

Vorschrift

CLP-Verordnung

Inhaltsverzeichnis

Artikel 62
Inkrafttreten

idF ABL L 312/2008 | Datum des Inkrafttretens 19.11.2008

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Titel II, III und IV gelten ab dem 1. Dezember 2010 in Bezug auf Stoffe und ab dem 1. Juni 2015 in Bezug auf Gemische.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am 16. Dezember 2008

Im Namen des Europäischen Parlaments

Im Namen des Rates

Der Präsident

Der Präsident

H.-G. PÖTTERING

B. LE MAIRE