Dokument-ID: 807463

Vorschrift

Druckgerätegesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 8. Verordnungsermächtigung

idF BGBl. I Nr. 161/2015 | Datum des Inkrafttretens 20.04.2016

Nähere Bestimmungen für die Beschaffenheit, Herstellung, Überprüfung, Konformitätsbewertung, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Konformitätsvermutung, Konformitätserklärung, Konformitätskennzeichnung, Bereitstellung auf dem Markt und Inverkehrbringen von druckführenden Geräten können vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit Verordnung erlassen werden. Diese Bestimmungen sind für druckführende Geräte im Geltungsbereich von Harmonisierungsrechtsvorschriften oder europäischen Übereinkommen in Einklang mit diesen festzulegen.