Dokument-ID: 807913

Vorschrift

Druckgerätegesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 28. Zweigunternehmen von Konformitätsbewertungsstellen und Vergabe von Unteraufträgen

idF BGBl. I Nr. 161/2015 | Datum des Inkrafttretens 29.12.2015

Vergibt eine Konformitätsbewertungsstelle bestimmte mit der Konformitätsbewertung verbundene Aufgaben an Unterauftragnehmer oder überträgt sie diese einem Zweigunternehmen, stellt sie sicher, dass der Unterauftragnehmer oder das Zweigunternehmen die Anforderungen der Anlage I Teil 5 erfüllt.