Dokument-ID: 823193

Vorschrift

Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)

Inhaltsverzeichnis

ANHANG II

KONFORMITÄTSBEWERTUNGSDIAGRAMME FÜR DRUCKGERÄTE

1.

Die römischen Ziffern in den Diagrammen entsprechen folgenden Modulkategorien:

Kategorie

Modul(e)

I

=

A

II

=

A2,
D1,
E1

III

=

B (Entwurfsmuster) + D,
B (Entwurfsmuster) + F,
B (Baumuster) + E,
B (Baumuster) + C2,
H

IV

=

B (Baumuster) + D,
B (Baumuster)+ F,
G,
H1

2.

Die in § 2 Z 4 definierten und in § 5 Z 4 genannten Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion fallen unter die Kategorie IV. Als Ausnahme hiervon können jedoch für spezifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Gerät eingestuft werden.

3.

Maßgebend für die Einstufung der in § 2 Z 5 definierten und in § 5 Z 4 genannten drucktragenden Ausrüstungsteile sind:

  • ihr maximal zulässiger Druck PS;
  • das für sie maßgebliche Volumen V oder ihre Nennweite DN;
  • die Gruppe der Fluide, für die sie bestimmt sind.

Zur Präzisierung der Konformitätsbewertungskategorien gilt das jeweilige Diagramm für Behälter oder Rohrleitungen. Werden sowohl das Volumen als auch die Nennweite als geeignet im Sinne des zweiten Gedankenstrichs angesehen, so ist das druckhaltende Ausrüstungsteil in die jeweils höhere Kategorie einzustufen.

4.

Mit den Abgrenzungskurven in den nachstehenden Konformitätsbewertungsdiagrammen wird der Höchstwert für jede Kategorie angegeben.

Bild_1

Als Ausnahme hiervon sind Behälter, die für ein instabiles Gas bestimmt sind und nach Diagramm 1 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen.

Bild_2

Als Ausnahme hiervon sind tragbare Feuerlöscher und Flaschen für Atemschutz geräte mindestens in die Kategorie III einzustufen.

Bild_3

Bild_4

Als Ausnahme hiervon sind Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser nach § 6 Abs. 2 entweder einer EU -Baumusterprüfung (Modul B- Entwurfsmuster) im Hinblick auf ihre Konformität mit den wesentlichen Anforderungen des Anhangs I Z 2.10, 2.11, 3.4, 5 lit. a und lit. d oder einer umfassenden Qualitätssicherung (Modul H) zu unterziehen.

Bild_5

Als Ausnahme hiervon sind Schnellkochtöpfe einer Entwurfskontrolle nach einem Prüfverfahren zu unterziehen, das mindestens einem der Module der Kategorie III entspricht.

Bild_6

Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die für instabile Gase bestimmt sind und nach Diagramm 6 unter die Kategorie I oder II fallen, in die Kategorie III einzustufen.

Bild_7

Als Ausnahme hiervon sind Rohrleitungen, die Fluide mit Temperaturen von mehr als 350 ° C enthalten und nach Diagramm 7 unter die Kategorie II fallen, in die Kategorie III einzustufen.

Bild_8