Dokument-ID: 823313

Vorschrift

Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)

Inhaltsverzeichnis

ANGABEN, BETRIEBSANLEITUNG, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND SYMBOLE FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTER

1.

CE-Kennzeichnung und Angaben

1.1.

Behälter, deren Produkt PS.V mehr als 50 bar.Liter beträgt, müssen die CE-Kennzeichnung nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 tragen sowie die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

1.2.

Die Behälter oder ihre Datenplaketten müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. maximaler Betriebsdruck (PS in bar);
  2. maximale Betriebstemperatur (Tmax in °C);
  3. minimale Betriebstemperatur (Tmin in °C);
  4. Fassungsvermögen des Behälters (V in L);
  5. Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und Anschrift des Herstellers;
  6. Baumusterkennzeichnung und Serien- oder Chargenkennzeichnung des Behälters.

1.3.

Wird eine Datenplakette verwendet, muss sie so beschaffen sein, dass sie nicht wiederverwendbar ist; ferner muss auf der Datenplakette Platz für weitere Informationen gelassen werden.

2.

Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen In der Betriebsanleitung müssen folgende Angaben enthalten sein:

  1. die Angaben gemäß Z 1.2 mit Ausnahme der Serien- oder Chargenkennzeichnung des Behälters;
  2. der vorgesehene Verwendungsbereich;
  3. die zur Gewährleistung der Gebrauchssicherheit des Behälters erforderlichen Wartungs- und Aufstellungsbedingungen.

3.

Begriffsbestimmungen und Symbole

3.1.

Begriffsbestimmungen

a)

Der Berechnungsdruck „P“ ist der vom Hersteller gewählte relative Druck, der zur Bestimmung der Stärke der drucktragenden Teile des Behälters verwendet wird.

b)

Der maximale Betriebsdruck „PS“ ist der maximale relative Druck, der unter normalen Betriebsbedingungen des Behälters ausgeübt werden kann.

c)

Die minimale Betriebstemperatur Tmin ist die niedrigste stabilisierte Wandtemperatur des Behälters unter normalen Betriebsbedingungen.

d)

Die maximale Betriebstemperatur Tmax ist die höchste stabilisierte Wandtemperatur des Be hälters unter normalen Betriebsbedingungen.

e)

Die Streckgrenze „ReT“ ist bei der maximalen Betriebstemperatur Tmax der Wert

  • der oberen Streckgrenze ReH bei einem Werkstoff, der eine untere und eine obere Streckgrenze aufweist, oder
  • der 0,2 %-Dehngrenze Rp0,2, oder
  • der 1,0 %-Dehngrenze Rp1,0 bei unlegiertem Aluminium.

f)

Behälterbaureihe: Zur selben Behälterbaureihe gehören Behälter, die sich, sofern die Anforderungen nach Anhang V Z 2.1.1 oder 2.1.2 eingehalten werden, vom Baumuster lediglich durch ihren Durchmesser oder durch die Länge ihres zylindrischen Teils unterscheiden, wobei Folgendes gilt:

  • Wenn das Baumuster außer den Böden aus einem oder mehreren Mantelschüssen besteht, müssen die Varianten mindestens einen Mantelschuss haben;
  • wenn das Baumuster nur aus zwei gewölbten Böden besteht, dürfen die Varianten keinen Mantelschuss haben.

Die Längenunterschiede, die zu Veränderungen an den Öffnungen oder Rohrstutzen führen, sind bei jeder Variante auf der Zeichnung anzugeben.

g)

Eine Behältercharge besteht aus höchstens 3000 Behältern desselben Typs.

h)

Serienfertigung im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn mehrere Behälter desselben Typs in einem gegebenen Zeitraum in kontinuierlicher Fertigung nach einem gemeinsamen Entwurf und mit gleichen Fertigungsverfahren hergestellt werden.

i)

Werkszeugnis: Im Werkszeugnis bestätigt der Werkstoffhersteller mit Prüfergebnissen - insbesondere zur chemischen Zusammensetzung und zu mechanischen Eigenschaften - aus der laufenden betrieblichen Prüfung von Produkten aus dem gleichen Fertigungsprozess wie die gelieferten Produkte, jedoch nicht notwendigerweise aus der Lieferung selbst, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen der Bestellung entsprechen.

3.2.

Symbole

A

Dehnung nach Bruch (Lo = 5,65√So)

 %

A80mm

Dehnung nach Bruch (Lo = 80 mm)

 %

KCV

Kerbschlagarbeit

J/cm2

P

Berechnungsdruck

bar

PS

Maximaler Betriebsdruck

bar

Ph

Prüfungsdruck bei der Wasserdruck- oder Druckluftprüfung

bar

Rp0,2

0,2 %-Dehngrenze

N/mm2

ReT

Streckgrenze bei maximaler Betriebstemperatur

N/mm2

ReH

Obere Streckgrenze

N/mm2

Rm

Zugfestigkeit bei Raumtemperatur

N/mm2

Rm,max

Maximale Zugfestigkeit

N/mm2

Rp1,0

1,0 %-Dehngrenze

N/mm2

Tmax

Maximale Betriebstemperatur

 °C

Tmin

Minimale Betriebstemperatur

 °C

V

Fassungsvermögen des Behälters

L