Dokument-ID: 823317

Vorschrift

Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)

Inhaltsverzeichnis

ANHANG VIII

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTER (Nr. XXXX) *)

  1. Behälter/Behältermodell (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
  2. Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
  3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
  4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Behälters zwecks Rückverfolgbarkeit; nötigenfalls kann zur Identifizierung des Behälters ein Bild hinzugefügt werden):
  5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union:
  6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder anderer technischer Spezifikationen, die der Konformitätse rklärung zugrunde gelegt wurden:
  7. Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) und folgende Bescheinigung ausgestellt:
  8. Zusatzangaben
    Unterzeichnet für und im Namen von:
    (Ort und Datum der Ausstellung):
    (Name, Funktion)
    (Unterschrift):

*) Der Hersteller kann der Konformitätserklärung freiwillig eine Nummer zuteilen.