Dokument-ID: 358115

Vorschrift

Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012)

Inhaltsverzeichnis

§ 8. Prüfungen vor Inbetriebnahme

idF BGBl. II Nr. 33/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2012

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für

  1. elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,
  2. elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,
  3. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.