Dokument-ID: 1068642

Vorschrift

Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Erstprüfung

idF BGBl. II Nr. 308/2020 | Datum des Inkrafttretens 09.07.2020

Jede elektrische Niederspannungsanlage muss einer Prüfung nach den anerkannten Regeln der Technik unterzogen werden, bevor sie erstmalig in Betrieb genommen wird, um die Einhaltung der Erfordernisse des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 nachzuweisen. Bei Anwendung der jeweils für sie in Betracht kommenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften ist die Anforderung an diese Erstprüfung als erfüllt anzusehen.