Dokument-ID: 754859

Vorschrift

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Inhaltsverzeichnis

§ 34. Dienstleistungen auf dem Gebiet des Postwesens

idF BGBl. I Nr. 111/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2002

Keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedarf es für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Postwesens mit Ausnahme des Geld- und Zahlungsverkehrs (§ 1 Abs. 1 BWG), wenn diese von Gewerbetreibenden erbracht werden.