Dokument-ID: 754874

Vorschrift

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Inhaltsverzeichnis

§ 48. Beendigung der Ausübungsbefugnis in der weiteren Betriebsstätte (nichtamtliche Überschrift)

idF BGBl. I Nr. 111/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2002

Das Recht zur Ausübung eines der im § 94 Z 18, 55, 65 und 80 genannten Gewerbe in einer weiteren Betriebsstätte erlischt mit dem Einlangen der Anzeige des Gewerbeinhabers über die Einstellung der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte bei der Behörde.