Dokument-ID: 755045

Vorschrift

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Inhaltsverzeichnis

b) Genehmigungsverfahren

§ 341. Antrag – Zuständigkeit (nichtamtliche Überschrift)

idF BGBl. I Nr. 111/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2002

Dem Ansuchen um Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers oder eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung eines im § 95 genannten Gewerbes sind die im § 339 Abs. 3 Z 1 und 2 angeführten Belege betreffend die Person des Geschäftsführers oder des Filialgeschäftsführers anzuschließen. Das Ansuchen um Genehmigung der Bestellung eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung eines im § 95 genannten Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte ist bei der für die weitere Betriebsstätte zuständigen Behörde einzubringen.