Dokument-ID: 973014

Vorschrift

Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996)

Inhaltsverzeichnis

§ 24a. Verfahren für Komponenten von Hochgeschwindigkeitsnetzen

idF LGBl. Nr. 77/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.09.2022

Über einen Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für ein Vorhaben, das zum Zwecke des Aufbaus der Komponenten von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Sinne des § 42a Abs. 1 lit. e K-BV für die elektronische Kommunikation notwendig ist, ist innerhalb von vier Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrages zu entscheiden.

(LGBl. Nr. 77/2022)