Dokument-ID: 046586

Vorschrift

Kennzeichnungsverordnung (KennV)

Inhaltsverzeichnis

1.1 Verbotszeichen

Eigenmerkmale:

Form: rund, schwarzes Piktogramm auf weißem Grund, Rand und Querbalken (von links oben nach rechts unten in einem Neigungswinkel von 45° zur Horizontalen) rot; die Sicherheitsfarbe Rot muß mindestens 35 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Zu verwendende Zeichen:

rauchen_verboten
offene_flamme
fussganger

Rauchen verboten

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

Für Fußgänger verboten

wasser_loeschen
kein_trinkwasser
zutritt

Verbot mit Wasser zu löschen

Kein Trinkwasser

Zutritt für Unbefugte verboten

flurfoerderzeuge
beruehrung

Für Flurförderzeuge verboten

Berühren verboten