Dokument-ID: 046590

Vorschrift

Kennzeichnungsverordnung (KennV)

Inhaltsverzeichnis

1.5 Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung

Eigenmerkmale:

Form: rechteckig oder quadratisch; weißes Piktogramm auf rotem Grund; die Sicherheitsfarbe Rot muß mindestens 50 % der Oberfläche des Zeichens ausmachen.

Zu verwendende Zeichen:

feuerwehrschlauch_symbol
leiter_symbol
feuerloscher_symbol

Hinweis auf einen Feuerwehrschlauch

Hinweis auf eine Leiter

Hinweis auf einen Feuerlöschgerät

brandmeldungstelefon_symbol
richtung

Brandmeldungstelefon

Richtungsanzeige (zusätzlich zu den obenstehenden Zeichen zu verwenden)