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Dokument-ID: 046591

Vorschrift

Kennzeichnungsverordnung (KennV)

Inhaltsverzeichnis

Anhang 2:

Sicherheitsfarben

Sicherheitsfarbe

Bedeutung

Hinweise – Angaben

Rot

Verbotszeichen

Gefährliches Verhalten

Gefahr – Alarm

Halt, Stillstand, Not-Ausschalteeinrichtung, Evakuierung

Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung

Kennzeichnung und Standort

Gelb oder Gelb-Orange

Warnzeichen

Achtung, Vorsicht, Überprüfung

Blau

Gebotszeichen

Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung

Grün

Erste-Hilfe-, Rettungszeichen

Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume

Gefahrlosigkeit

Rückkehr zum Normalzustand

Muster zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen:

Die Streifen (schwarz/gelb oder rot/weiß) sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen und müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.

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