© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Zurück Weiter
Dokument-ID: 162891

Vorschrift

Landes-Flüssiggasverordnung (VlbgFG-VO)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Übergangsbestimmungen

(1) Auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig bestehenden Flüssiggasanlagen sind die bisher geltenden Sicherheitsvorschriften anzuwenden. Bei wesentlichen Änderungen von Flüssiggasanlagen sind die Bestimmungen dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Behördenverfahren sind nach den bisherigen Vorschriften weiterzuführen.