Dokument-ID: 150665

Vorschrift

Materialien für Veranstaltungen – Niederösterreich

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Beurteilungsmerkmale

idF LGBl. 4400/8-0 | Datum des Inkrafttretens 21.03.1986

Ob ein Material für die Ausschmückung verwendet werden kann, ist nach folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen:

  • nach der Bauweise und Widmung der Räume
  • nach der Art der Veranstaltung
  • nach der Eigenschaft des Materials
  • nach der Art, wie das Material angebracht ist
  • ob eine Brandsicherheitswache beigestellt wird.