Dokument-ID: 811265

Vorschrift

Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015)

Inhaltsverzeichnis

3. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 15. Sprachliche Gleichbehandlung

idF BGBl. II Nr. 21/2016 | Datum des Inkrafttretens 23.01.2016

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.