© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 622323
4. Abschnitt
Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013)
4. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
§ 11. Allgemeine Anforderungen
Bauwerke müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks den Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz entsprechen.