Dokument-ID: 060656

Vorschrift

REACH-Verordnung (REACH-VO)

Inhaltsverzeichnis

1.2

Bioakkumulationspotenzial

Ein Stoff erfüllt das Kriterium „bioakkumulierbar“ (B-), wenn

  • der Biokonzentrationsfaktor (bioconcentration factor BCF) höher als 2000 ist.

Die Feststellung des Bioakkumulationspotenzials beruht auf den Messdaten der Biokonzentration in Wasserlebewesen. Es können sowohl Daten von Süß- als auch von Meerwasserlebewesen herangezogen werden.