Dokument-ID: 060485

Vorschrift

REACH-Verordnung (REACH-VO)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 82
Abstimmung des Verwaltungsrats

idF ABl. L 396/2006 | Datum des Inkrafttretens 20.01.2007

Der Verwaltungsrat legt die Verfahrensregeln für die Abstimmung, einschließlich der Bedingungen für die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied, fest. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.