Dokument-ID: 101527

Vorschrift

Salzburger Veranstaltungsstätten-Verordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 61. Spiel- und Szenenflächen

idF LGBl. Nr. 10/2001 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2001

Die Szenenflächen von Freilichttheatern müssen an ihren von den Besuchern abgekehrten Seiten abgeschrankt sein, soweit ihre Fußböden mehr als 50 cm über dem anschließenden Gelände liegen, nicht mit dem Gelände durch Stufen verbunden oder steiler als im Verhältnis 1: 1 abgeböscht sind. Der Fußboden darf nicht mehr als 15 % geneigt sein. Die Zu- und Abgänge der Szenenfläche müssen feste Handläufe haben, wenn sie mehr als 15 % geneigt sind.