Dokument-ID: 322603

Vorschrift

Sprengmittellagerverordnung (SprLV)

Inhaltsverzeichnis

§ 26. Sprachliche Gleichbehandlung

idF BGBl. II Nr. 483/2011 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2011

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.