Dokument-ID: 056445

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

§ 9. Zufahrten für Einsatzfahrzeuge

idF LGBl. Nr. 78/2012 | Datum des Inkrafttretens 28.08.2012

Gebäude müssen für Einsatzfahrzeuge erreichbar sein. Die dafür erforderlichen Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ausreichend breit, befestigt und tragfähig sein.

(LGBl. Nr. 78/2012)