Dokument-ID: 270213

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

§ 75. Blitzschutz

idF LGBl. Nr. 13/2011 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2011

Bauwerke sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern.

(LGBl. Nr. 13/2011)