Dokument-ID: 270228

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

IV. Abschnitt
Veränderungen des Geländes

§ 88. Anforderungen

idF LGBl. Nr. 11/2020 | Datum des Inkrafttretens 04.02.2020

Bei Veränderungen des Geländes gemäß § 20 dürfen damit verbundene Änderungen der Abflussverhältnisse keine Gefährdungen oder unzumutbare Beeinträchtigungen verursachen.

(LGBl. Nr. 11/2020)