Dokument-ID: 621807

Vorschrift

Stellplatzverordnung 2013

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Begriffsbestimmungen

idF LGBl. Nr. 24/2013 | Datum des Inkrafttretens 07.06.2013

Im Sinne dieser Verordnung gelten als

  1. Stellplatz: Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen;
  2. Mehrfamilienhäuser: Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen.