Dokument-ID: 104300

Vorschrift

Verbot von Halonen (VerbHalone)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Übergangsbestimmung

Das Inverkehrsetzen von nicht dem § 2 Abs. 1 Z. 3 unterliegenden Halon-Handfeuerlöschern ist noch bis 31. Dezember 1990 zulässig.