Dokument-ID: 203880

Vorschrift

Verordnung über Gaspendelleitungen für ortsfeste Kraftstoffbehälter

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 4 Abs 2 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen mit ortsfesten Kraftstoffbehältern (§ 2 Z 1).