Dokument-ID: 203892

Vorschrift

Verordnung über Gaspendelleitungen für ortsfeste Kraftstoffbehälter

Inhaltsverzeichnis

Anhang IV

Spezifikationen für Untenbefüllungseinrichtungen mit Dampfpendelung und Überfüllsicherung für die Befüllung europäischer Straßentankfahrzeuge

  1. Anschlüsse

    1. Der für den Flüssigkeitsdurchsatz bestimmte Anschluß am Ladearm ist ein aufnehmendes Kupplungsteil, das zu einer 4-Zoll-(101,6 mm-)API-Kupplung am Fahrzeug paßt; siehe Festlegung in:

      • API RECOMMENDED PRACTICE 1004
        SEVENTH EDITION, NOVEMBER 1988

      Bottom Loading and Vapour Recovery for MC-306 Tank Motor Vehicles (Section 2.1.1.1 Type of Adapter used for bottom Loading).

    2. Der für die Dampfrückführung bestimmte Anschluß am Dampfpendelschlauch der Füllstelle ist ein aufnehmendes Kupplungsteil mit Nockenführung, das zu einer 4-Zoll- (101,6 mm-)Kupplung mit Nockenführung am Fahrzeug paßt; siehe Festlegung in:

      • API RECOMMENDED PRACTICE 1004
        SEVENTH EDITION, NOVEMBER 1988

      Bottom Loading and Vapour Recovery for MC-306 Tank Motor Vehicles (Section 4.1.1.2 Vapour Recovery Adapter).

  2. Vorschriften für die Befüllung

    1. Der normale Volumenstrom beträgt 2300 l pro Minute (höchstens 2500 l/min) je Ladearm.

    2. Bei Spitzenentnahme aus dem Auslieferungslager darf im Dampfsammelsystem der Füllstelle, einschließlich des Dampfrückführungssystems, am fahrzeugseitigen Anschluß der Dampfrückführung ein Gegendruck von maximal 55 Millibar entstehen.

    3. Alle zugelassenen Fahrzeuge mit Untenbefüllung tragen ein Schild, das angibt, wie viele Ladearme im Höchstfall gleichzeitig in Betrieb sein dürfen, damit sichergestellt ist, daß bei maximalem Anlagendruck, d. h. gemäß Abschnitt 2.2 55 Millibar, keine Dämpfe durch Über- und Unterdruckkammerventile entweichen.

  3. Anschluß der Fahrzeugmasse/Überfüllsicherung
    Die Füllstelle ist mit einer Überfüllsicherung ausgestattet, die bei Anschluß an das Fahrzeug ein selbstüberwachtes Signal gibt und damit die Befüllung freigibt, sofern die Kammerüberfüllsicherungen (Sensoren) nicht auf Grund der Füllhöhe ansprechen.

    1. Das Fahrzeug wird über einen 10poligen Normstecker an die Überwachungseinrichtung an der Füllstelle angeschlossen. Der Stecker ist am Fahrzeug und die Steckbuchse an einem Kabel angebracht, das mit der Überwachungseinrichtung an der Füllstelle verbunden ist.

    2. Zur Messung des Füllstands können am Fahrzeug Zweidraht-Thermistorsensoren, optische Zweidrahtsensoren, optische Fünfdrahtsensoren oder eine äquivalente, kompatible Vorrichtung angebracht werden, sofern das System ausfallsicher ist. (NB: Thermistoren müssen einen negativen Temperaturkoeffizienten haben.)

    3. Die Überwachungseinrichtung an der Füllstelle paßt sowohl für Zweidraht- als auch für Fünfdraht-Fahrzeugsensoren.

    4. Das Fahrzeug wird mit der Füllstelle über den gemeinsamen Rückleitungsdraht der Überfüllsensoren verbunden, der über das Fahrgestell an den Stift 10 des Steckers angeschlossen wird. Stift 10 der Steckbuchse wird an das Gehäuse der Überwachungseinrichtung angeschlossen, das mit der Masse der Füllstelle verbunden ist.

    5. Alle zugelassenen Fahrzeuge mit Untenbefüllung tragen ein Schild (siehe 2.3), auf dem der Typ der eingebauten Überfüllsicherungssensoren (d. h. Zweidraht- oder Fünfdrahtsensoren) angegeben ist.

  4. Anbringung der Anschlüsse

    1. Die Befüllungs- und Dampfsammelvorrichtungen an der Füllstelle sind für folgende Maße im Fahrzeuganschlußbereich vorzusehen:

      1. Die Mittelachse der für den Flüssigkeitsdurchsatz bestimmten Anschlüsse ist höchstens 1,4 m (unbeladen) und mindestens 0,5 m (beladen), vorzugsweise 0,7 bis 1 m hoch.

      2. Der horizontale Abstand zwischen den Anschlüssen beträgt mindestens 0,25 m (vorzugsweise 0,3 m).

      3. Alle für den Flüssigkeitsdurchsatz bestimmten Anschlüsse müssen in einem abgegrenzten Bereich liegen, dessen Länge 2,5 m nicht übersteigt.

      4. Der für die Dampfrückführung bestimmte Anschluß sollte vorzugsweise rechts von den für den Flüssigkeitsdurchsatz bestimmten Anschlüssen und nicht höher als 1,5 m (unbeladen) und nicht niedriger als 0,5 m (beladen) liegen.

    2. Der Anschluß für die Masse/Überfüllsicherung liegt rechts von den Anschlüssen für den Flüssigkeitsdurchsatz und die Dampfrückführung, jedoch nicht höher als 1,5 m (unbeladen) und nicht niedriger als 0,5 m (beladen).

    3. Die vorgenannten Anschlüsse liegen alle auf derselben Fahrzeugseite.

  5. Sicherheitsvorrichtungen

    1. Masse-Überfüllsicherung
      Die Befüllung darf nur möglich sein, wenn die kombinierte Masse-Überfüll-Kontrolleinrichtung ein Freigabesignal gibt.
      Wird die Ladekapazität überschritten oder ist das Fahrzeug nicht mehr ausreichend geerdet, so schließt die Überwachungseinrichtung an der Füllstelle das Produktventil der Füllstelle.

    2. Drucküberwachung des Dampfsammelsystems
      Die Befüllung darf nur möglich sein, wenn der Dampfpendelschlauch an das Fahrzeug angeschlossen ist und die verdrängten Dämpfe aus dem Fahrzeug frei in das Dampfsammelsystem der Anlage strömen können.