Checkliste: Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
Die VbF 2023 definiert brennbare Flüssigkeiten als solche, die zündfähigen Dampf abgeben können und deren Flammpunkt nicht mehr als 60 °C beträgt.
Gem § 41 ASchG müssen sich die Arbeitgeber im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren hinsichtlich aller Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet in § 44 die Arbeitgeber, bei der Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen dafür zu sorgen, dass alle Schutzmaßnahmen getroffen werden, die aufgrund der jeweiligen gefährlichen Eigenschaften dieser Stoffe geboten sind und vorhersehbare Gefahren für die Arbeitnehmer vermieden werden. Zu diesen Arbeitsstoffen zählen auch brennbare Flüssigkeiten.
Kostenlose Checkliste zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
In dieser Checkliste finden Sie zusätzlich zu den rechtlichen Grundlagen auch Informationen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten laut VbF inklusive der Ergänzungen der Novelle BGBl Nr. 141/2024.
Behandelt werden ua folgende Themenbereiche:
- Grundlagen zur Durchführung einer Gefährdungsermittlung
- Anforderungen an Betriebseinrichtungen
- Organisatorische Maßnahmen
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Informationen als Word-Dokument zum Sofort-Download
- Von Experten verfasst und regelmäßig aktualisiert.
- Rechtliche Grundlagen
- Vorgehensweise
- Bemerkung
- Grundlagen zur Durchführung einer Gefährdungsermittlung
- Lagerungsverbot
- Anforderungen an Betriebseinrichtungen
- Organisatorische Maßnahmen
- Erläuterung Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
- Hinweise Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
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