Checkliste zur Bildschirmarbeitsverordnung
Die Bildschirmarbeitsverordnung gilt in erster Linie für die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen an Bildschirmarbeitsplätzen. Als Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung gelten Bildschirmgeräte, Eingabe- und Datenerfassungsvorrichtungen sowie unbedingt erforderliche Zusatzgeräte. Die Bildschirmarbeitsverordnung ist mit 1. Mai 1998 in Kraft getreten. Grundsätzlich dürfen den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nur Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, die bestimmten Anforderungen entsprechen.
Diese kostennlose Checkliste unterstützt Sie dabei, die Bildschirmarbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter:innen rechtskonform auszustatten!
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Checkliste als Word-Dokument zum Sofort-Download
- Sparen Sie wertvolle Zeit: Einfach bestellen und Checkliste herunterladen!
- Von Experten verfasst und regelmäßig aktualisiert.
Arbeitsplatz
Bildschirm
Tastatur
Maus
Arbeitstisch/Arbeitsfläche
Fußstütze
Vorlagehalter
Arbeitsstuhl
Umgebungsbedingungen:
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsorganisation
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