Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens

Praxiswissen

  • Definition eheliches Gebrauchsvermögen

    Eheliches Gebrauchsvermögen sind gem § 81 Abs 2 EheG die beweglichen oder unbeweglichen körperlichen Sachen, die während aufrechter Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben. Zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehören etwa Hausrat und Ehewohnung.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827364
  • Begriff und Abgrenzung

    Ehewohnungen gehören gem § 81 Abs 2 EheG zum ehelichen Gebrauchsvermögen, im Folgenden werden Begriff und Abgrenzung der Ehewohnung näher erläutert.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827371
  • Gemeinsam angeschaffte Ehewohnung

    Beispiele zur Verwendung eingebrachter, geerbter oder von dritter Seite geschenkter Mittel (Verkauf/Übernahme der Ehewohnung) in mehreren Varianten
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827374
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