Praxiswissen

  • Allgemeines

    Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ bezeichnet das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (§§ 181 ff IO) für (natürliche) Personen, die kein Unternehmen (mehr) betreiben.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827770
  • Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

    Im Falle bloßer Zahlungsstockung liegt aufgrund des bloß vorübergehenden Charakters keine Zahlungsunfähigkeit vor. Um eine solche handelt es sich ebenso wenig, wenn die Zahlung lediglich am Willen des Schuldners scheitert (Zahlungsunwilligkeit).
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827772
  • Gläubigerantrag

    Gemäß § 70 Abs 1 IO ist das Insolvenzverfahren über Antrag eines Gläubigers dann zu eröffnen, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er eine (wenn auch noch nicht fällige) Insolvenzforderung hat und der Schuldner zahlungsunfähig ist.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827774
  • Voraussetzungen für Eröffnung

    Der nachstehende Beitrag erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Privatkonkurs beim Bezirksgericht beantragt werden kann.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827776
  • Absonderungsrechte

    Absonderungsansprüche stellen Ansprüche auf abgesonderte Befriedigung aus bestimmten Sachen des Schuldners dar. Zu ihnen zählen vor allem gesetzliche, vertragliche und ältere richterliche Pfandrechte.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827779
  • Aussonderungsrechte

    Als „Aussonderungsrechte“ bezeichnet man Ansprüche dinglicher oder persönlicher Natur auf Aussonderung von Sachen aus der Insolvenzmasse, die dem Schuldner nicht gehören.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827782
  • Sanierungsplan

    Das mit 01.07.2010 eingeführte Sanierungsplan-Verfahren ersetzt den bisherigen „Zwangsausgleich“. Wovon seine Annahme abhängt, verrät Ihnen der folgende Beitrag.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827785
  • Zahlungsplan

    Im Unterschied zum Sanierungsplan ist für den Zahlungsplan keine Mindestquote vorgeschrieben. Darüber hinaus muss das vorhandene Vermögen verwertet werden.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827787
  • Abschöpfungsverfahren

    Im Falle des Scheiterns eines eingeleiteten Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung ist der Schuldner 10 Jahre für ein neuerliches Zahlungsplanverfahren und 10 Jahre für ein neuerliches Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung gesperrt.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827789
  • Insolvenz während aufrechter Ehe

    Dieser Fachbeitrag behandelt insbes die Frage des Unterhalts des Schuldners/seiner Familie, den Begriff Familienangehörige und den des unentbehrlichen Wohnraumes.
    Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827792

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