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Begründung einer EP
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Voraussetzung – Geschäftsfähigkeit
Mit 01.07.2018 werden Rechtshandlungen einer Person zur Begründung (und auch Auflösung) der eingetragenen Partnerschaft höchstpersönlich, denn eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfährig ist.Andrea Futterknecht - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965734 -
Verpartnerungshindernisse
Die in § 5 EPG aufgezählten Begründungshindernisse dienen als Nichtigkeitsgründe durch welche eine eingetragene Partnerschaft nicht begründet werden darf.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965798 -
Form der Partnerschaftsbegründung
Örtlich kann eine Verpartnerung an jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet erfolgen, sachlich ist die Gemeinde zuständig.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965800