Sonderverfahren Hass im Netz nach § 549 ZPO

  • Voraussetzungen für den (Eil-)Unterlassungsauftrag

    Der Begriff der Menschenwürde findet sich in zahlreichen Stellen der österreichischen Rechtsordnung und dies nicht nur als programmatische Absichtserklärung (Gleichbehandlungsgesetze, Verhetzungstatbestand des § 283 StGB uvm).
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097863
  • Spruch des Unterlassungsauftrags

    Der Unterlassungsauftrag hat den Ausspruch auf Unterlassung der geltend gemachten Verletzung und die Aufschrift „Unterlassungsauftrag“ zu enthalten.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097864
  • Zustellung des Unterlassungsauftrags und Einwendungen/Rechtsmittel

    Der Unterlassungsauftrag ist der beklagten Partei mit der Klage zuzustellen. Gegen den Unterlassungsauftrag können binnen einer Notfrist von vierzehn Tagen ab Zustellung nur Einwendungen erhoben werden.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097865
  • Vorläufige Vollstreckbarkeit

    Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt ein, sobald der Beschluss über ihre Zuerkennung zugestellt wurde und wirkt bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097866
  • Zuständigkeit und Kostenfolgen

    Das neue Sonderverfahren fällt in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte. Obwohl der Streitwert der Unterlassungsklage ex lege mit EUR 5.000,– festgesetzt ist, besteht die Möglichkeit einer Revision an den OGH.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097867